Gemeldet – was nun?

Jede Beobachtung von Fischottern ist wichtig. So erfahren wir mehr über das Verbreitungsgebiet, die Entwicklung der Vorkommen und es lasse sich frühzeitig Konflikte erkennen und entschärfen.

Jede Meldung, die bei Pro Lutra eingeht, wird geprüft und möglich schnell verifiziert. Dabei nehmen wir Kontakt mit der Melderin oder dem Melder auf, auch um mehr über Beobachtungen mit einem unsicheren Status zu erfahren. Die Information einer verifzierten Beobachtung wird anschliessend dem betreffenden Kanton sowie an die nationale Datenbank der Fauna (cscf) weitergemeldet.

Die Verifizierung der Meldungen erfolgt angelehnt an die Kategorien, die europaweit für das Monitoring großer Beutegreifer entwickelt wurden. Als offizielle Nachweis gemäss der Otter Specialist Group der IUCN gelten tote Otter, Findeltiere, Trittsiegel und Losung. Die Sichtbeobachtung, welche mit einem Foto oder Video belegt ist, gilt ebenfalls als sicherer Nachweis.

Kategorie 1
In dieser Kategorie werden alle Meldungen eingeordnet, die durch Fakten oder Nachweise (“hard facts”) eindeutig einen Fischotter bestätigen. Dazu gehören Beobachtungen mit fotografischem oder Video-Beleg, tot aufgefundene Tiere,Trittsiegel und Losungen sowie Telemetrieortungen.

Kategorie 2
Personen, die bereits wiederholt Funde der Kategorie C1 gemeldet haben, werden als “erfahren” eingestuft. Beobachtungen von Spuren oder Sichtungen (“soft facts – confirmed”) werden als bestätigt angenommen.

Kategorie 3
Nicht bestätigte Hinweise (“soft facts – unconfirmed”) werden in diese Kategorie zugeordnet. Dazu zählen Ereignisse, die nicht überprüft werden können. Dazu gehören auch die Meldungen von reinen Sichtbeobachtungen ohne Beleg sowie Hinweise von nicht verifizierbare Spuren. Die Meldung ist dennoch wertvoll und wird aufgenommen. Sie dient als Hinweis auf mögliche bis jetzt noch unbekannte Fischottervorkommen.